... aber für Rechnungen aufgrund von Servicevereinbarungen
Bereits in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift VVP Versicherungsvermittlung professionell beschäftigte sich ein Beitrag mit der Frage: "E-Rechnung: Was gilt für Provisions-/Courtageabrechnungen und Servicevereinbarungen?". Nun wurde das Thema in der neuesten Ausgabe (12/2024) erneut beleuchtet und damit der Artikel vom Oktober korrigiert.
"Der Umsatz aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist gemäß § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei. Deshalb besteht nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG keine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung. Damit kann die Provisions-/Courtageabrechnung ab 2025 und auch ab 2027 exakt so vorgenommen werden, wie es auch bisher der Fall war. [...] "
Achtung: Wird eine Rechnung für Servicevereinbarungen gestellt, ist der Versicherungsmakler spätestens ab dem 01.01.2027 verpflichtet, dafür die E-Rechnung zu nutzen.
Den korrigierten und vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen: