Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
09. Dezember 2024

... aber für Rechnungen aufgrund von Servicevereinbarungen

Foto: geralt / pixabay.com
Foto: geralt / pixabay.com
Provisions-/Courtageabrechnung - Keine E-Rechnung erforderlich, ABER...

Bereits in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift VVP Versicherungsvermittlung professionell beschäftigte sich ein Beitrag mit der Frage: "E-Rechnung: Was gilt für Provisions-/Courtageabrechnungen und Servicevereinbarungen?". Nun wurde das Thema in der neuesten Ausgabe (12/2024) erneut beleuchtet und damit der Artikel vom Oktober korrigiert.

"Der Umsatz aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist gemäß § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei. Deshalb besteht nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG keine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung. Damit kann die Provisions-/Courtageabrechnung ab 2025 und auch ab 2027 exakt so vorgenommen werden, wie es auch bisher der Fall war. [...] "

Achtung: Wird eine Rechnung für Servicevereinbarungen gestellt, ist der Versicherungsmakler spätestens ab dem 01.01.2027 verpflichtet, dafür die E-Rechnung zu nutzen.

 

Den korrigierten und vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen: