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13. Dezember 2022

Aber keine Beitragsanpassungen für 2023

OOEV ändert Annahmerichtlinien für Wohngebäudeversicherungen

Die Oberösterreichische Versicherung AG hat ihre Annahmerichtlinien für Wohngebäudeversicherungen geändert. Folgendes gilt ab sofort:

1. KEINE ANNAHME für Gebäude älter als 50 Jahre

  • Bei Eingabe Alter >50 Jahre erscheint die OOEV nicht mehr im Vergleich, unabhängig ob kernsaniert oder nicht.
  • Der tarifmäßig vorgesehene Zuschlag in Höhe von 50% ab Wohngebäudealter 25 Jahre gilt weiterhin.
  • Gebäudealter >50 Jahre ausnahmslos auf Anfrage über die NL Regensburg (Maklerbetreuer)und unter Einhaltung der nachstehenden ARL.

2. KEINE ANNAHME für Gebäude der Bauartklasse III

  • Bei Eingabe BAK III erscheint die OOEV nicht mehr im Vergleich.
  • Gebäude mit Bauartklasse III ausnahmslos auf Anfrage über die NL Regensburg (Maklerbetreuer) und unter Einhaltung der nachstehenden ARL.

3. KEINE ANNAHME für Mehrfamilienwohnhäuser oder Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen

Hinweis: Seit 01.12.2022 lehnt die Oberösterreichische Versicherung AG alle Risiken, die nicht den neuen ARL entsprechen, ab und leitet diese zur Abklärung an den Maklervertrieb Deutschland weiter.

ABER es wird keine Prämienanpassungen zum Jahreswechsel im Neugeschäft geben und auch im Bestand gehen die Anpassungen nicht über die vorgegebene Indexerhöhung von 14,73% hinaus!

Bei Fragen erreichen Sie den Maklervertrieb Deutschland der OOEV unter diesen Kontaktdaten.