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dreifarbiges Dreieck
17. Mai 2022

Ändern Sie Ihren Versicherungsmaklervertrag

Bundesverband-Verbraucherzentrale mahnt wegen Versicherungsmaklervertrag ab

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Änderung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht. Folglich trat zum 01. März diesen Jahres eine Änderung im AGB-Recht in Kraft. Diese Neuregelungen sind für die Ausgestaltung von Versicherungsmaklerverträgen und ggf. Servicevereinbarungen ausschlaggegbend. Darüber informierten im Februar die Newsletter von appRIORI und der Kanzlei Michaelis.

Da sich nun der mahnende Blick von Verbrauchersschutzverbänden auf die Geschäftspraktiken von Versicherungsmaklern richtet, setzt sich ein weiterer Newsletter der Kanzlei Michaelis mit dem Thema auseinander. In diesem gibt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stephan Michaelis LL.M., Hinweise, wie durch leichte Veränderungen oder Anpassungen die Unwirksamkeiten in Versicherungsmaklerverträgen behoben werden können. Er empfiehlt dringend die vorgeschlagenen Änderungen unverzüglich vorzunehmen.

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