Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
14. April 2020

Einige Versicherer bieten kundenorientierte Lösungen

Unterstützende Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten COVID-19

Aktuell wird täglich jeder mit neuen, unvorhergesehenen Herausforderungen konfrontiert. Einige Versicherer möchten all diejenigen unterstützen, die von der derzeitigen Situation besonders schwerwiegend betroffen sind oder sogar in existenzielle Notlage geraten könnten.

Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald uns neue Informationen von den Versicherern erreichen.

Dialog / Generali

  • Aktuelle Informationen und Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. den Nothilfefonds der Generali für Firmenkunden finden Sie unter diesem Link.

ROLAND

  • Alle Maßnahmen für Kunden sind HIER zusammengefasst.

Zurich

Allianz

  • Sonderleistungen für Firmenkunden bei Betriebsschließung
  • Kostenfreie Pannenhilfe für Pkws von allen Personen in systemrelvanten Berufen (nicht nur Allianz-Kunden) mit dem "CoronaSchutzbrief"

AXA

degenia

  • zinslose Stundung der Beitragszahlung
  • Auf Antrag wird die gestzliche Zahlungsfrist von 35 Tagen um weitere 30 Tage verlängert, unter Beibehaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes. Diese Maßnahme gilt vorerst bis 30.06.2020.

VHV

Itzhoer

  1. Gewerbekunden
    1. Kfz-Versicherung
      • Betroffene Kunden können Beiträge im Flotten- und Kleinflotten-Segment bis zum 30.09.2020 auf Antrag stunden.
      • Längerfristig nicht benötigte Fahrzeuge in den Branchen Hotel, Tourismis, Gastronomie, Catering sowie Fahrschulen könnenin einem einfachen Prozess und ohne Abmeldung bei der Zulassungsstelle bis maximal zum 30.09.2020 in den "Zustand der Ruheversicherung" (mit entsprechendem Versicherungsschutz und den zu erbringenden Obliegenheiten) gebracht werden.
    2. Rechtsschutzversicherung
      • Beiträge können bis zum 30.09.2020 auf Antrag gestundet werden.
  2. Privatkunden
    1. Kfz- und Rechtsschutzversicherung
      • Bei Versicherungsnehmern, die wegen der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, können die Beiträge bis zum 30.06.2020 gestundet werden.
      • Für alle Kfz-Verträge gilt zudem: SFR Überschneidungen bei Fahrzeugwechseln werden vorübergehend für bis zu 8 Wochen (anstatt 4 Wochen) akzeptiert.

Württembergische

  • Auf der Corona-Website der Württembergischen finden Sie alle Services und Lösungsangebote.

Stuttgarter

Basler
- bietet auf Anfrage und in Bedarfsfällen:

  • Stundung der Beiträge bis zu 3 Monate ab der aktuell offenen Beitragsfälligkeit für alle Kompositverträge im Privat- und Firmenkundengeschäft
  • bereits bestehende Möglichkeiten der Prämienreduzierungen gelten weiterhin, z.B. Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder Reduzierung von Versicherungssummen
  • im Produkt bestehende Optionen, wie z.B. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Hier finden Sie ausführliche Informationen.

Konzept & Marketing

  • Ab sofort kann die Zahlungsweise auch für Kunden, die sich bereits in Zahlungsverzug befinden, rückwirkend auf monatlich umgestellt werden, ohne Zuschlag für unterjährige Zahlungsarten.
  • Eine Stundung von Beitragszahlungen ist in der privaten Sachversicherung vertraglich nicht vorgesehen. Ebenso können Beitragszahlungen nicht ausgesetzt werden, da dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorübergehende Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit möglich, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.

rhion.digital

  • Alle relevanten Informationen sind unter diesem Link zusammengefasst.

Waldenburger Versicherung AG

  • Mögliche kundenorientierte Lösungen, wie z.B. Änderung der Zahlweis, des Leistungsumfangs etc. werden nach entsprechender Einzelfallprüfung vereinbart.
  • Vom 01.04. bis 30.06.2020 wird das Mahnverfahren für Privat- und Gewerbekunden ausgesetzt.

Gothaer

SACHPOOL

  • individuelle Option der Überbrückung des Vertrages von 3 bzw. 6 Monaten im HausratTarif24.de und UnfallTarif24.de

EUROPA

  • Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und häufigsten Fragen zu den Sparten "Kfz" und "Leben"

ERGO

SIGNAL IDUNA

  • Besondere Bestandserhaltungsmaßnahmen anlässlich der Corona-Krise als PDF-Broschüre

INTER

  • Alle Informationen finden Sie unter diesem Link.

uniVersa

  • Anpassung der Voraussetzungen für das beitragsfreie Ruhen in der LV bis zum 30.06.2020
    1. beitragsfreies Ruhen bereits im ersten Versicherungsjahr möglich, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde
    2. beitragsfreies Ruhen kann innerhalb von 3 Jahren auch mehrmals beantragt werden
    3. für die Dauer des beitragsfreien Ruhens stehen ab sofort 3 bis 6 Monate zur Verfügung
    4. WICHTIG: ab sofort und für die Dauer der vorübergehenden Erleichterung beim beitragsfreien Ruhen erfolgt keine anteilige Rückbelastung der Vergütung. Sollte nach Ende des beitragfreien Ruhens keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgen, erfolgt eine Vergütungsrückrechnung.
    5. Bitte verwenden Sie zur Beantragung das neu gestaltete Formular.
  • Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner der uniVersa Landesdirektion Nord-Ost.

R+V - "KRAVAG/Condor Kfz"

  • Auf Antrag wird eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung vorerst bis zum 30.06.2020 gewährt.
  • Voraussetzungen
    • Beantragung nur schriftlich (per E-Mail), gilt für alle Fahrzeugarten
    • VN:
      1. Firmenkunde
      2. Privatkunde, falls dieser das Kfz ausschließlich gewerblich nutzt
    • Ruhezeit:
      1. Beginn = Eingangsdatum der E-Mail + 1 Tag
      2. Mindest-Dauer 14 Tage, maximal bis zum 30.06.2020
      3. Vor Inbetriebnahme eines "vertraglich stillgelegten" Kfz muss eine Information an die KRAVAG/Condor erfolgen.
    • Was ist zu tun?
      1. Bitte tragen Sie in diese Excel-Tabelle alle betreffenden Kennzeichen und den genauen Zeitraum der Stilllegung ein.
      2. Senden Sie die Tabelle per E-Mail an G_KBH@ruv.de mit der Betreffzeile "Standzeiten" plus eine Vertragsnummer
      3. Bitte je Kunde eine E-Mail.

Sparkassen-Versicherung Sachsen

Continentale

  • HIER finden Sie die Unterstützungsmaßnahmen der Continentale.

HALLESCHE

  • In der Krankenvollversicherung einschl. dazugehöriger Zusatztarife ist ein Wechsel innerhalb derselben Tarifstufe (höhere Selbstbeteiligung) oder ein Wechsel in eine andere Tariffamilie mit Um- und Rückumstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, sowie ein beitragsfreies Ruhen der zusätzlich bestehenden Zusatztarife.
  • In der Krankenzusatzversicherung wird für versicherungspflichtig oder freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer (AN) in Kurzarbeit, AN mit selbstständigen Ehe-/Lebenspartnern, Selbstständige oder Freiberufler ein beitragsfreies Ruhen für bestehende Zusatztarife angeboten.
  • Die Maßnahmen gelten zunächst bei Mitteilung durch den Kunden bis zum 30.09.2020.
  • Bei bereits bestehendem Beitragsrückstand werden individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Kunden getroffen.
  • Für Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an das HALLESCHE Service-Telefon unter
    0800 - 30 20 100

asspario

Barmenia

  • Es werden bei Zahlungsschwierigkeiten spartenspezifische Möglichkeiten angeboten, wie z.B. Vertragsumstellungen, Beitragsstundungen oder Ratenzahlungen. Wichtige Fragen rund um dieses Thema können unter Tel.: 0202 - 438 3480 an das "Schnelle-Hilfe-Team" gerichtet werden.
  • Informationen rund um häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter diesem Link.
Volkswohlbund
  • Alle Informationen zum Lösungsangebot finden Sie HIER.
Öffentliche Versicherung Braunschweig
  • Zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes werden für den Umgang mit Firmenkunden im Bereich HUS- und Kfz-Versicherung nachfolgende unterstützende Maßnahmen angeboten. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer/Ihre Maklerbetreuerin.
  1. Mögliche Lösungen im Kfz-Firmenkunden Flottengeschäft
    1. Beitragsstundung - 1 bis 6 Monate möglich
    2. Änderung der Zahlungsweise - auf Kundenwunsch z.B. auf monatlich ohne Erhebung eines entsprechenden Ratenzahlungszuschlags
    3. Temporäre Reduzierung des Vertragsumfangs - auf Kundenwunsch Einschränkung des Versicherungsschutzes bis max. 6 Monate (z.B. VK in TK, Kaskoausschluss, Schutzbriefausschluss etc.). Danach wird der ursprüngliche Versicherungsschutz unter formloser Bestätigung des VN über die Schadenfreiheit wieder hergestellt.
    4. Reduzierung des Vetragsumfangs - Verzicht auf Kündigungsfristen in besonderen Härtefällen unter Beachtung der Pflichtversicherungen
    5. Vertragsunterbrechung ohne Fahrzeugabmeldung - Aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Fahrzeugabmeldung wird mit dem VN die Nichtnutzung des Kfz und beitragsfreie Ruhestellung des Versicherungsvertrages vereinbart. Über die Dauer wird in Abhängigkeit des Wagnisses (z.B. Taxenbetrieb, Autovermietungen) kundenindividuell durch die zuständige Vertragsabteilung entschieden.
    6. Verschiebung noch nicht durchgeführter Sanierungen - Im Einzelfall können nach Prüfung durch die zuständige Vertragsabteilung noch nicht erfolgte Sanierugen temporär verschoben werden
  2. Mögliche Lösungen im HUS-Firmenkundengeschäft
    1. Beitragsstundung - 1 bis 6 Monate möglich
    2. Änderung der Zahlungsweise - auf Kundenwunsch z.B. auf monatlich ohne Erhebung eines entsprechenden Ratenzahlungszuschlags
    3. Temporäre Reduzierung des Vertragsumfangs - auf Kundenwunsch Einschränkung des Versicherungsschutzes für 1 bis max. 6 Monate (z.B. Ausschluss LW, St/H, ED im Rahmen einer FirmenSchutz-Police). Danach wird der ursprüngliche Versicherungsschutz unter formloser Bestätigung des VN über die Schadenfreiheit wieder hergestellt.
    4. Reduzierung des Vetragsumfangs - Verzicht auf Kündigungsfristen in besonderen Härtefällen unter Beachtung der Pflichtversicherungen
    5. Besonderheiten zur Betriebshaftpflicht - Es werden kundenindividuelle Lösungen gefunden und dabei ggf. Pflichtversicherungen und private Zusatzversicherungen (PHV in BHV) beachtet. Folgende Optionen der Lösungsfindung sind möglich:
      • Reduzierung des Beitrages für 1 bis max. 6 Monate auf den jeweiligen, tariflichen Mindestbeitrag.
      • Sofern der Mindestbeitrag bereits vereinbart ist, ggf. weitere Reduzierung des Beitrages zur Sicherstellung des Betriebsstättenrisikos (1-6 Monate)