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dreifarbiges Dreieck
21. Mai 2025

Forderungsanmeldungen noch bis 27.05.2025 möglich

Foto: kalhh / pixabay.com
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ELEMENT Insurance AG - Frist für offene Schadenforderungen beachten (Update 21.05.2025)

Das Insolvenzgericht hat festgelegt, das offene Erstattungsansprüche gegenüber der ELEMENT Insurance AG bis zum 27. Mai 2025 anzumelden sind. Die Forderungsanmeldung erfolgt elektronisch unter: www.element-insolvenz.de

Auch nach Ablauf der Frist können noch Schadenforderungen angemelget werden. Allerdings kann das Insolvenzgericht in diesen Fällen eine gesonderte Gebühr festsetzen.


News vom 12.03.2025 - Können Makler Mehrkosten anmelden?

Mit dieser besonderen Frage befasst sich Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Artikel für das Fachmagazin AssCompact - online erschienen am 12.03.2025. Denn sowohl Versicherten als auch Maklern können durch die Insolvenz eines Versicherers diverse Mehrkosten entstehen. Welche Kosten tatsächlich als Forderungen in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, lesen Sie HIER.


News vom 04.03.2025 - Insolvenzverfahren eröffnet / Versicherungsverträge enden mit Ablauf des 01.04.2025

Wie die Fachpresse berichtet wurde am 01.03.2025 das offizielle Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELEMENT Insurance AG durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Denn die Überschuldung des Unternehmens führte schlussendlich zur Insolvenz.
Vergeblich hatte sich der digitale Versicherer bemüht, die Bestände auf andere Versicherungsgesellschaften zu übertragen. Somit enden die meisten der Versicherungsverträge mit Ablauf des 01.04.2025  - eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig.

Alle Versicherungsnehmer werden nun schriftlich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie über die Vertragsbeendigungen informiert. Außerdem bleiben die bisherigen Makler und Assekuradeure weiterhin für die Betreuung ihrer ELEMENT-Kunden zuständig.

Die Empfehlung des verantwortlichen Insolvenzverwalters
„Ich rate allen vom Insolvenzverfahren der ELEMENT Insurance AG betroffenen Versicherten, sich zügig um neuen Versicherungsschutz zu kümmern. ELEMENT kann keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen.“

Aktuelle Informationen zu den Folgen dieser Insolvenz sowie Informationen für Versicherte finden Sie auch auf der Website der BaFin.

Quellen: www.asscompact.de und www.versicherungsbote.de