05. Juni 2024
Informationen vom BGV
Unfallversicherung für Kinder
Die BGV Unfallversicherung bietet verschiedene Besonderheiten für Kinder, u. a. in der Produktlinie Exklusiv die Zahlung einer lebenslangen Kinderrente, wenn 50% Invalidität durch eine Krankheit eintreten.
Weitere Informationen sowie die Bedingungen finden Sie über die folgenden Links:
- Flyer BGV Kinder-Unfallversicherung
- Verbraucherinformation BGV Unfallversicherung (Kinderrente ab 2.2.4 / S. 16)
Umdeckungsaktion BGV Inhaltsversicherung - bis zum 31.12.2024 (=Antragsdatum)
- gilt für Einzelverträge und Risiken, die im BGV-Tarifrechner "Inhalt (Gewerbe)" darstellbar sind.
- Bisheriger Vertrag muss eine Vorschadenquote in den letzten 5 Jahren bzw. seit Vertragsbeginn von <30% aufweisen und darf vom Vorversicherer nicht gekündigt worden sein.
Konditionen: Prämie des Vorversicherers bei gleichem Deckungsumfang abzüglich 10%
- Es gilt das aktuellste BGV-Bedingungswerk
- Versicherungssumme analog Vorversicherung
- SB analog Vorversicherung (bzw. nächst niedrigere: z. b. alt 150 EUR - neu ohne SB)
- Im Angebot genannte ED-Sicherungen sind bis zum 31.03.2025 zu erfüllen. Zwischenzeitlich gelten die Sicherungsvoraussetzungen der Vorversicherung falls diese "günstiger" wären.
- Aktuelle ZÜRS-Zonen 1 und 2
Beantragung - erfolgt über Herrn Daniel Heath (Kontakt siehe unten)
- Sie erstellen das Angebot im BGV-Tarifrechner und speichern dieses.
- Senden Sie die Angebotsnummer, die letzte Beitragsrechnung, ggf. die IBAN, den Vertragsbeginn sowie eine schriftliche Vorschadenauskunft der letzten 5 Jahre per E-Mail an Herrn Heath.
Verbraucherinformation Inhaltsversicherung
Haben Sie Fragen oder können wir Ihnen helfen?
Herr Daniel Heath
MaklerbetreuerTelefon: 0721 660 - 4322Mobil: 0172 9908369
Telefax: n.v.
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