IT-Haftpflicht ist nicht gleich Cyber-Versicherung

Wo die Unterschiede zwischen den zwei Policen liegen und warum beide sinnvoll sind, sollten Makler ihren Gewerbekunden erklären können.
Fakt 1: Deutschland wird digitaler
Über eine Million IT-Fachleute sind in Deutschland tätig - mit steigender Tendenz. Dringend zu empfehlen ist eine IT-Haftpflichtversicherung z.B. für Pogrammierer, Software- und Webentwickler, EDV-Gutachter und Sytemadministratoren.
Fakt 2: Zahlreiche Schadensszenarien
In einem Segment, in dem es besonders auf Präzision und Genauigkeit ankommt, ist das Schadenpotenzial immens hoch. Beispiele hierfür sind die Verletzung von Urheberrechten, die Löschung oder Beschädigung von Daten.
Fakt 3: IT heißt nicht Cyber
Die IT-Haftpflicht schützt IT-Unternehmen vor selbstverschuldeten Fehlern. Eine Cyberversicherung greift bei unverschuldeten Problemen, wie beispielsweise einem Hackerangriff.
Fakt 4: Kein Geiz bei der Deckungssumme
mindestens 500.000 € sowohl für Sach- als auch Vermögensschäden. Eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge könnte durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes herbeigeführt werden. Makler und Kunde sollten ein besonderes Augenmerk auf Sublimite haben.
Fakt 5: Weitere Stolperfallen