Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
17. Dezember 2019

IT-Haftpflicht ist nicht gleich Cyber-Versicherung

IT-Haftpflicht: 5 Fakten, die Makler kennen sollten

Wo die Unterschiede zwischen den zwei Policen liegen und warum beide sinnvoll sind, sollten Makler ihren Gewerbekunden erklären können.

Fakt 1: Deutschland wird digitaler

Über eine Million IT-Fachleute sind in Deutschland tätig - mit steigender Tendenz. Dringend zu empfehlen ist eine IT-Haftpflichtversicherung z.B. für Pogrammierer, Software- und Webentwickler, EDV-Gutachter und Sytemadministratoren.

Fakt 2: Zahlreiche Schadensszenarien

In einem Segment, in dem es besonders auf Präzision und Genauigkeit ankommt, ist das Schadenpotenzial immens hoch. Beispiele hierfür sind die Verletzung von Urheberrechten, die Löschung oder Beschädigung von Daten.

Fakt 3: IT heißt nicht Cyber

Die IT-Haftpflicht schützt IT-Unternehmen vor selbstverschuldeten Fehlern. Eine Cyberversicherung greift bei unverschuldeten Problemen, wie beispielsweise einem Hackerangriff.

Fakt 4: Kein Geiz bei der Deckungssumme

mindestens 500.000 € sowohl für Sach- als auch Vermögensschäden. Eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge könnte durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes herbeigeführt werden. Makler und Kunde sollten ein besonderes Augenmerk auf Sublimite haben.

Fakt 5: Weitere Stolperfallen

hier weiter lesen ...