Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
24. November 2025

Kanzlei Michaelis® stellt Checkliste zur Verfügung

Betrifft ALLE Makler - EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act, kurz: KI VO)

Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung am 01. August 2024 wurde ein zentraler Rechtsrahmen mit konkreten Pflichten für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen. Die KI VO beschreibt umfassende Standards für die Sicherheit, Transparenz und Kontrolle von KI-Systemen. Insbesondere betrifft dies den Umgang mit hochrisikoreichen Anwendungen, wie sie in der Versicherungsbranche etwa bei der Risikoprüfung oder Schadenregulierung zum Einsatz kommen können. Demzufolge sind auch Versicherungsmakler, die auf den ersten Blick keine klassischen KI-Anwendungen einsetzen, davon betroffen, sobald sie beispielsweise von Chatbots, Textgeneratoren oder externen Analysediensten Gebrauch machen. Für Makler ergeben sich aus der KI VO verpflichtende Maßnahmen zur Risikobewertung, Dokumentation, Schulung und Transparenz, um rechtliche Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu sichern.

Im aktuellen Newsletter der Kanzlei Michaelis® hat Marlene Spaude, Juristin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, die für Versicherungsmakler relevanten Anforderungen und Verantwortlichkeiten in einer praxisorientierten Übersicht zur Umsetzung der KI-Verordnung zusammengefasst.