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01. Juli 2021

Unfallversicherung: Neues Gesetz ändert Schutz im Homeoffice

Der Bundestag hat nun das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses bringt auch Veränderungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der Arbeit im Homeoffice mit sich. Die private Unfall-Police wird dadurch aber nicht überflüssig.

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

aktuell kehren Berufstätige zwar zunehmend an ihre eigentlichen Betriebsstätten zurück. Doch voraussichtlich werden viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch nach der Corona-Pandemie in deutlich größerem Ausmaß Homeoffice und mobiles Arbeiten ermöglichen als davor. Um sich auf diese veränderte Arbeitswelt einzustellen, hat der Bundestag am Montag das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) beschlossen. Damit dieses letztendlich in Kraft tritt, muss im Laufe des Sommers nur noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen.

Das neue Gesetz bringt aber nicht nur den Rahmen von Betriebsratswahlen auf ein modernes Niveau. Mit der Novelle gehen auch einige Veränderungen einher, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von Homeoffice-Tätigen konkretisieren und verbessern. Beispielsweise wurde dieser bei den Arbeitswegen angepasst. Wer seine Kinder von Zuhause aus in den Kindergarten brachte und danach für seine Tätigkeit ins Homeoffice zurückfuhr, war auf diesem Rückweg nicht versichert, erklärt dazu die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Stellungnahme. Durch das neue Gesetz sei der Unfallschutz nun auch in diesen Situationen gewährleistet.

Gang in die Küche und zur Toilette versichert

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten Betriebswege. Im Homeoffice ist das zum Beispiel der Gang in die Küche, um etwas zu Trinken oder zu Essen zu holen oder auch der Gang zur Toilette. Auch auf diesen Betriebswegen besteht im Homeoffice nun – anders als zuvor – gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die DGUV verweist auf die Hintergründigkeit des Gesetzes: Schließlich sei die Novelle auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern.

Zwar ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden nun erweitert worden – dadurch wird eine private Unfallversicherung aber nicht überflüssig. Schließlich passieren viele Unfälle mit langwierigen Folgen während der freien Zeit zuhause sowie beim Sport oder anderen Freizeitaktivitäten. Diese sind bei vielen Deutschen durch die Pandemie tendenziell sogar gefährlicher geworden, da zum Beispiel Motorräder und E-Bikes bundesweit mehr Nachfrage erfahren. Dazu kommt, dass durch das Tourismus-Tief deutlich mehr Menschen ihre Wohnungen und Häuser renovieren oder sonstige handwerkliche Projekte angehen. Auch dabei lauern zahlreiche Gefahren, etwa beim Deckenstreichen auf der wackeligen Leiter. Welch komplexe Ausmaße der private Unfallversicherungsschutz teilweise annehmen kann, zeigen diese Schadenbeispiele.

 

Quelle: procontra online

Florian Burghardt Berater Recht & Haftung