03. März 2023
Versicherungsmakler: Poolanbindung führt nicht zu Rentenversicherungspflicht
Die Anbindung an einen Maklerpool führt nicht dazu, dass Versicherungsmakler rentenversicherungspflichtig werden. Das hat mit einem rechtskräftigen Urteil das Sozialgericht Lüneburg entschieden (Urteil vom 02.11.2022, Az.: S 4 BA 32/19). Die Rentenversicherung hatte argumentiert, es sei fraglich, ob ohne die Anbindung an den Pool überhaupt nennenswerte Einkünfte zu erzielen seien - der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit.
Wie unabhängig müssen Versicherungsmakler von Pools und Dienstleistern sein, damit sie den Status der Selbstständigkeit aufrecht erhalten? [...]
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