Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
04. März 2025

Versicherungsverträge enden mit Ablauf des 01.04.2025

Foto: kalhh / pixabay.com
Foto: kalhh / pixabay.com
ELEMENT Insurance AG - Insolvenzverfahren eröffnet / Können Makler Mehrkosten anmelden? (Update 12.03.2025)

Mit dieser besonderen Frage befasst sich Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Artikel für das Fachmagazin AssCompact - online erschienen am 12.03.2025. Denn sowohl Versicherten als auch Maklern können durch die Insolvenz eines Versicherers diverse Mehrkosten entstehen. Welche Kosten tatsächlich als Forderungen in einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, lesen Sie HIER.


Wie die Fachpresse berichtet wurde am 01.03.2025 das offizielle Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELEMENT Insurance AG durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet. Denn die Überschuldung des Unternehmens führte schlussendlich zur Insolvenz.
Vergeblich hatte sich der digitale Versicherer bemüht, die Bestände auf andere Versicherungsgesellschaften zu übertragen. Somit enden die meisten der Versicherungsverträge mit Ablauf des 01.04.2025  - eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig.

Alle Versicherungsnehmer werden nun schriftlich über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie über die Vertragsbeendigungen informiert. Außerdem bleiben die bisherigen Makler und Assekuradeure weiterhin für die Betreuung ihrer ELEMENT-Kunden zuständig.

Die Empfehlung des verantwortlichen Insolvenzverwalters
„Ich rate allen vom Insolvenzverfahren der ELEMENT Insurance AG betroffenen Versicherten, sich zügig um neuen Versicherungsschutz zu kümmern. ELEMENT kann keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen.“

Aktuelle Informationen zu den Folgen dieser Insolvenz sowie Informationen für Versicherte finden Sie auch auf der Website der BaFin.

 

Quellen: