FACHINFORMATION Komposit
Liebe Vertriebspartner:innen,
unser Produkt-Update April 2026 bringt praxisnahe Verbesserungen, die echten Mehrwert schaffen und Ihren Kund:innen noch bessere Absicherungsmöglichkeiten bieten.
Starten Sie jetzt mit der Komfortklausel auch im Bestand durch.
Unsere Komfortklausel kennen Sie bereits …
Sie bietet Ihnen in der Gebäude- und Inhaltsversicherung stets den besten Schutz.
Ein kurzer Reminder:
- Verbessern sich bei AXA in Zukunft die versicherten Leistungen, so können Ihre Kund:innen die für sie vorteilhaftere Schadenregulierung verlangen.
- Sind die Leistungen beim vorherigen Versicherer Ihrer Kund:innen für sie vorteilhafter, können sie ebenfalls die Regulierung nach diesen Bedingungen fordern.
- Zudem verzichten wir auf eine Kündigung nach dem ersten Schadenfall, unabhängig von der Höhe des Schadens.
Mit unseren Updates ab April 2026 sind Schäden, die auf einen Verstoß gegen Sicherheits-vorschriften zurückzuführen sind, nun bis 50.000 € mitversichert.
Auch in unserem Premiumbaustein gibt es Neuigkeiten!
Die Leistung bei grober Fahrlässigkeit wird auf 2.500.000 € angehoben. Bis zu dieser Schadenhöhe verzichten wir vollständig auf die Einrede grober Fahrlässigkeit.
Der Clou, durch die Komfortklausel haben Ihre Kunden automatisch und prämienneutral diese Verbesserungen bereits in Ihren bestehenden Verträgen enthalten.
Hier erfahren Sie mehr über unseren Premiumbaustein.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei mir.
![]() |
Bernd Liebschner AXA Konzern AG |
