Mit SACH lässt sich leben ®

dreifarbiges Dreieck
16. Februar 2026

Newsletter der Kanzlei Michaelis®

Marktgarantie in der Sachversicherung - Chancen, Grenzen und Haftungsfallen? -

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler,

die sogenannte „Marktgarantie“ klingt auf den ersten Blick nach einem echten Wettbewerbsvorteil: „Immer die beste Deckung am Markt“ – so oder ähnlich wird sie häufig beworben. Doch was steckt tatsächlich dahinter? Für Versicherungsmakler und -vermittler ist es entscheidend, die „Mechanik dieser Klausel“ zu verstehen, um Kunden korrekt zu beraten und Haftungsrisiken zu vermeiden.

1. Was bedeutet Marktgarantie?

Die Marktgarantie ist eine vertragliche Zusage des Versicherers, im Schadenfall die besseren Konditionen eines anderen am Markt verfügbaren Tarifs zu gewähren. Allerdings gilt dies regelmäßig nur innerhalb der bereits versicherten Gefahren und Sachen des Hauptvertrags. Typische Gefahren in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glas.
Das bedeutet: Die Marktgarantie erhöht möglicherweise Entschädigungsgrenzen und Sublimits oder passt Selbstbehalte an, wenn ein anderer Versicherer für dieselbe Gefahr günstigere Bedingungen bietet. Sie erweitert jedoch nicht den Katalog der versicherten Gefahren und übernimmt keine fremden Zusatzleistungen oder Kostenpositionen.

2. Wie funktioniert die Marktgarantie in der Praxis?

Die Bedingungen sind meist nachvollziehbar strukturiert:

  • Gegenstand: Erweiterung für die bei uns versicherten Gefahren und Sachen.
  • Umfang:
    • Höhere Entschädigungsgrenzen und Sublimits werden übernommen.
    • Selbstbehalte können angepasst oder gestrichen werden, sofern der andere Tarif günstiger ist.
  • Ausschlüsse: Keine Erweiterung auf All-Risk-Deckungen, zusätzliche Elementargefahren oder Leistungen, die nur gegen Zusatzbeitrag erhältlich sind.

Ein typisches Beispiel: Wenn im versicherten Risiko „Feuer“ ein Sublimit für technische Geräte von 10.000,00 € besteht und ein anderer Markt-Tarif 20.000,00 € vorsieht, hebt die Marktgarantie dieses Sublimit auf 20.000,00 € an.

Wichtig: Die Marktgarantie bezieht sich ausschließlich auf bedingungsbezogene Entschädigungsgrenzen und Sublimits – nicht jedoch auf die Versicherungssumme selbst. Die Versicherungssumme ist ein individuell vereinbarter Vertragsparameter und wird durch die Marktgarantie weder angehoben noch ersetzt. Eine Veränderung der Versicherungssumme wäre stets eine reguläre Vertragsänderung, nicht Teil einer Marktgarantie.

3. Was fällt nicht unter die Marktgarantie?

Hier liegt die größte Missverständnisgefahr:

  • Zusatzleistungen oder Kostenpositionen wie Hotelkosten, Mietausfall oder „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ sind nicht umfasst, wenn sie nicht als Gefahr oder Sache definiert sind.
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Lawinen sind regelmäßig ausgeschlossen.
  • All-Risk-Einschlüsse anderer Versicherer werden ebenfalls nicht übernommen.

Die Marktgarantie ist also kein „All-Risk-Versprechen“, sondern eine Konditionsverbesserung innerhalb einer bestehenden Deckung.

4. Wohngebäude vs. Hausrat

Die Mechanik ist in beiden Sparten gleich: Die Marktgarantie kann Limits und Sublimits innerhalb versicherter Gefahren anheben, aber keine neuen Gefahren hinzufügen. Auch wenn sie in der Wohngebäudeversicherung inzwischen beworben wird, gelten die gleichen Einschränkungen.

Haftungsrisiken für Makler

Die größte Gefahr liegt in der Kommunikation. Wer die Marktgarantie als „beste Deckung am Markt“ darstellt, ohne die Einschränkungen zu erläutern, riskiert eine Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflichten (§§ 6, 61 VVG). Kunden könnten davon ausgehen, dass auch Zusatzleistungen oder Elementarschäden automatisch in dem günstigen Tarif gedeckt sind.

Empfehlung:

  • Klarstellen, dass die Marktgarantie nur bestehende Gefahren und Sublimits erweitert.
  • Ausschlüsse und Grenzen aktiv ansprechen.
  • Beratung und Kundenverständnis schriftlich dokumentieren.

5. Checkliste für die Beratung

  1. Kundenwunsch klären: Geht es um bessere Limits oder um zusätzliche Leistungen?
  2. Marktgarantie erklären: „Verbessert Limits und Sublimits innerhalb bestehender Gefahren, keine neuen Gefahren oder Kostenpositionen.“
  3. Sublimits prüfen: Welche Positionen sind Gefahr/Sache, welche sind Kostenbausteine?
  4. Elementarschutz separat anbieten.
  5. Dokumentation: Grenzen der Marktgarantie festhalten!

6. Fazit

Die Marktgarantie ist ein sinnvolles Instrument zur Verbesserung von Konditionen, aber kein All-Risk-Versprechen. Sie erhöht Limits und Sublimits innerhalb bestehender Gefahren, nicht mehr. Für Makler liegt der Schlüssel in klarer Aufklärung, sauberer Dokumentation und aktiver Abgrenzung zu Zusatzleistungen – so entsteht Mehrwert ohne Haftungsrisiko.

(Beitrag von Cinzia Rademacher, Juristin in der Kanzlei Michaelis®)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Quelle: Newsletter "Marktgarantie in der Sachversicherung - Chancen, Grenzen und Haftungsfallen? -" (16.02.2026)