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dreifarbiges Dreieck
12. Februar 2026

NIS2-Umsetzungsgesetz als Haftungsfalle

Foto: Versicherungsbote/Boabab Insurance
Foto: Versicherungsbote/Boabab Insurance
Neue Haftungsfalle für Versicherungsmakler

mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025 wurde Cybersicherheit zur gesetzlichen Kernpflicht und gleichzeitig zur Haftungsfalle für Versicherungsmakler, da sich das Risikoprofil Ihrer Kunden grundlegend verändert. Als Beratungsinstanz sind Sie verpflichtet, die betroffenen Kunden auf die Übereinstimmung von gesetzlichen Anforderungen und Versicherungsschutz hinzuweisen.

Im Beitrag von John Braun, Head of Distribution bei Baobab Insurance, im Versicherungsboten lesen Sie alle Hintergründe und erhalten Handlungstipps für die Praxis.