12. Februar 2026
NIS2-Umsetzungsgesetz als Haftungsfalle
mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025 wurde Cybersicherheit zur gesetzlichen Kernpflicht und gleichzeitig zur Haftungsfalle für Versicherungsmakler, da sich das Risikoprofil Ihrer Kunden grundlegend verändert. Als Beratungsinstanz sind Sie verpflichtet, die betroffenen Kunden auf die Übereinstimmung von gesetzlichen Anforderungen und Versicherungsschutz hinzuweisen.
Im Beitrag von John Braun, Head of Distribution bei Baobab Insurance, im Versicherungsboten lesen Sie alle Hintergründe und erhalten Handlungstipps für die Praxis.